FÖRDERKONZEPT

Grundsätze für die Grundschulförderung, die sonderpädagogische Förderung und die Sprachförderung sowie die besondere Förderung begabter SchülerInnen
  1. Erkennen und Feststellen des Förderbedarfs
2. Ursachenklärung
3. Fördermöglichkeiten
4. Organisation der Förderung

5. Evaluation
1. Erkennen und Feststellen des Förderbedarfs
Besondere Regelung für die Klasse 1:
In Klasse 1 werden die Beobachtungen und Feststellungen der Erzieherinnen, Sozialpädagoginnen und Stützpädagoginnen aus dem Elementarbereich und der Schulärztin berücksichtigt. Die ersten Begegnungen und Gespräche finden im Frühjahr vor der Einschulung in den jeweiligen Vorschulgruppen statt. Die erste Beobachtung des Kindes in der Schule findet durch die Grundschullehrerin / den Grundschullehrer statt. Die an unserer Schule tätigen Sonderpädagoginnen werden bei vermutetem Förderbedarf hinzugezogen.
Bei Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache ist die Sprachkompetenz zu beobachten und gegebenenfalls zu überprüfen.
In den Jahrgängen 1, 2 und 3 werden am Ende des Schuljahres Vergleichsarbeiten / Tests in den Bereichen Lesen, Rechnen und Schreiben geschrieben. Im 1. Jahrgang wird zusätzlich ein Test in der Mitte des 1. Schuljahres geschrieben.
Die Arbeiten werden von den Lehrerinnen/Lehrern des Jahrgangs verabredet und ausgewertet. Die Ergebnisse werden im Jahrgang besprochen. Die Schulleitung ist zu beteiligen.
Gespräche mit den Erziehungsberechtigten über den Förderbedarf ihres Kindes sind verpflichtend und werden in einem kurzen Gesprächsprotokoll für die Förderakte dokumentiert. Die Eltern haben das Recht, die Förderakte einzusehen.
 
2. Ursachenklärung
Neben der Feststellung von Förderbedarf ist es wichtig, eine Ursachenklärung zu versuchen, damit Fördermaßnahmen sinnvoll angesetzt werden können.
Es ist zu diskutieren und gegebenenfalls zu prüfen, ob eine Lernblockade / eine Unterforderung / Lernschwierigkeiten / eine Lernbehinderung oder eine Verhaltensauffälligkeit vorliegt.
 
3. Fördermöglichkeiten
Die Fördermöglichkeiten leiten sich aus der Ursachenklärung ab:
Förderung im Bereich Lesen, Schreiben, Rechnen
Eine Förderung durch Grundschullehrerinnen / -lehrer wird eingerichtet.  
Zu überlegen ist eine Förderung  
- durch binnendifferenzierende Maßnahmen
- eine zeitlich befristete Einzelförderung
- Kleingruppenförderung
 
Zu überlegen ist, ob einzelne Eltern der Klasse bereit sind, einzelnen Kindern zu helfen (z.B. vorlesen lassen).  
Zu prüfen ist, ob das Kind für einen LRS-Kurs angemeldet werden muss.


Standorte am Lüssumer Ring / Bitte über die Schulleitung
Zu prüfen ist, ob das Kind am Lesevorkurs teilnehmen soll.


Standort am Lüssumer Ring / Bitte an Heiko Theobald wenden
Zu prüfen ist, ob das Kind ein besonderes Angebot erhält, weil es sehr leistungsstark ist.


Leseclub / Ansprechpartnerinnen Regine Hoffmann und Ulrike Keßler
Förderung im Wahrnehmungsbereich und in der Fein- und Grobmotorik.
Zu prüfen ist, ob die sozialpädagogische Kompetenz der Hortkolleginnen genutzt werden kann.  
In einem Elterngespräch soll auf außerschulische Fördermöglichkeiten hingewiesen werden. Die SonderpädagogInnen sollen zur Beratung angesprochen werden.

Elternverein für psychomotorische Förderung im Haus der Zukunft, Tel.:
  Ergotherapie und andere Fördermöglichkeiten
Förderung bei vermuteter Lernbehinderung
Nachdem der sonderpädagogische Forderbedarf festgestellt worden ist, wird nach Möglichkeit eine Förderung durch die zuständigen Sonderpädagoginnen/Sonderpädagogen eingerichtet.  
Förderung bei festgestellter Lernbehinderung / Zuordnung zum Bildungsgang L
Eine Förderung durch die zuständigen Sonderpädagoginnen/Sonderpädagogen wird eingerichtet.  
Förderung bei schwerwiegenden Verhaltensauffälligkeiten
Der sonderpädagogische Förderbedarf wird überprüft.Bei Bedarf wird die Schulpsychologin oder die E-Beratungsstelle eingeschaltet.  
In einem Elterngespräch soll auf außerschulische Fördermöglichkeiten hingewiesen werden. Erziehungsberatungsstelle im Haus der Zukunft, Tel.
Zu prüfen ist, ob die sozialpädagogische Kompetenz der Hortkolleginnen genutzt werden kann.  
Förderung bei Schwierigkeiten im Bereich Spracherwerb
Zu prüfen ist, welche binnendifferenzierten Maßnahmen dem Kind helfen können.  
Zu prüfen ist, ob das Kind einer Sprachfördergruppe zugeordnet wird. Der für die Sprachförderung zuständige Kollege erstellt eine Rangliste des Förderbedarfs. Bitte an Kerstin Senger oder Erdal Karakas wenden.
Zu prüfen ist, ob das Kind einen Vorkurs für Migranten besuchen soll.


Standort ist in der Schule Farge. Anmeldung über die Schulleitung.
 
4. Organisation der Förderung
Die Sonderschulförderung wird bei Bedarf von den an der Schule tätigen SonderschulkollegInnen in Absprache mit den GrundschulkollegInnen organisiert. Die Grundschulleitung ist zu beteiligen.
Die Grundschulförderung findet in einer Besprechung der für die Förderung benannten GrundschulkollegInnen und der Schulleitung statt. Die Sonderschulkolleginnen können beteiligt werden.
Für jede Förderung ist festzulegen:
- Ziel der Förderung
- Art der Fördermaßnahme
- Inhalte und Maßnahmen der Förderung
- Zeitrahmen
Die vorhandenen Förderstunden sind grundsätzlich zeitlich so zu setzen, dass für die Kinder eine möglichst effektive Förderung gegeben ist. Randstunden im Mittagsbereich sollten vermieden werden.
Förderung kann als Einzelförderung von täglich 15 Minuten gegeben werden.
Eine Förderschiene vor dem täglichen Unterrichtsbeginn ist sinnvoll und sollte angestrebt werden.
Kinder mit gleichem Förderbedarf können in kleinen Gruppen zusammengefasst werden.
Die Stunden sollen grundsätzlich nicht an einzelne Klassen oder Jahrgänge gebunden sein, sondern nach der Rangliste des Förderbedarfs vergeben werden.
Für jedes Kind wird eine Fördermappe angelegt. In der Mappe werden die Ergebnisse der Besprechung dokumentiert. Die Mappe wird in der Verwaltung geführt.
 
5. Evaluation
Die Fördermaßnahmen werden regelmäßig am letzten Freitag eines Monats auf ihren Erfolg überprüft (gegebenenfalls durch einen Test). Es wird entschieden, ob die Maßnahme fortgesetzt wird. Die Entscheidung wird in der Förderakte festgehalten. Die Schulleitung ist zu beteiligen.
Sind die Maßnahmen der Grundschulförderung nach dem vorher gesetzten Zeitrahmen nicht erfolgreich, wird der sonderpädagogische Förderbedarf des Kindes überprüft.
Die Förderung für Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache wird vierteljährlich diskutiert. Die Schulleitung ist zu beteiligen.